Externer Datenschutz­beauftragter

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortichen (Bürgermeister / Gemeinschaftsvorsitzender) und der Beschäftigten, um Datenschutzverstöße zu vermeiden
  • Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts sowie der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger
  • Beratung betroffener Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Wahrnehmung der Betroffenenrechte
  • Aktualisierung aller Unterlagen und Datenschutzhinweise auf Wunsch
  • Durchführung einer Schulungsveranstaltung pro Jahr für alle Mitarbeiter des Auftraggebers, die an sechs Terminen pro Jahr online angeboten wird
  • Alle weiteren Tätigkeiten im Bereich des Datenchutzes, die sich aus den aktuellen oder zukünftigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben