- Unterrichtung und Beratung des Verantwortichen (Bürgermeister / Gemeinschaftsvorsitzender) und der Beschäftigten, um Datenschutzverstöße zu vermeiden
- Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts sowie der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger
- Beratung betroffener Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Wahrnehmung der Betroffenenrechte
- Aktualisierung aller Unterlagen und Datenschutzhinweise auf Wunsch
- Durchführung einer Schulungsveranstaltung pro Jahr für alle Mitarbeiter des Auftraggebers, die an sechs Terminen pro Jahr online angeboten wird
- Alle weiteren Tätigkeiten im Bereich des Datenchutzes, die sich aus den aktuellen oder zukünftigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben